Allgemeines

Wohnformen

Voraussetzungen

Finanzielles

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Alterssiedlungen:
Die Alterssiedlung ist eine Wohneinheit, in der mehrere, vorwiegend Ein- und Zweizimmerwohnungen, zusammengefasst sind.
In einer Alterssiedlung geniessen die Bewohner im Rahmen der geltenden Hausordnungen weitgehendste Autonomie. Im Gegensatz zum Alters- oder Pflegeheim bestehen keine kollektiven oder institutionellen Verpflichtungen (Mahlzeiteneinnahme etc.). Die Wohnungen sind unmöbliert. Die Bewohnerinnen und Bewohner bringen ihre eigenen Möbel und Wohnungseinrichtungen selber mit.

Gemeinschaftseinrichtungen:
In manchen Alterssiedlungen sind für gesellschaftliche oder kulturelle Anlässe "Gemeinschaftsräume" vorhanden. Insbesondere in betreuten Siedlungen werden hier regelmässig Veranstaltungen durchgeführt (Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern, Kaffee-Treff, Andachten, Mieterversammlungen etc.). Die Gemeinschaftsräume stehen den Bewohnern auch für private Anlässe zur Verfügung.
Je nach Siedlung sind spezielle Badeeinrichtungen (für körperlich behinderte Bewohner), Therapieräume (Bewegungs- oder Ergotherapie etc.), Bastelräume oder Gemeinschaftsküchen vorhanden.